Der Beruf des Altenpflegers ist durch Tätigkeiten im medizinischen Bereich wie Behandeln und Pflegen von älteren, behandlungsbedürftigen Menschen und im psycho-sozialen Bereich mit Betreuung und Hilfe bei der Alltagsbewältigung gekennzeichnet.
Sie können in Alten- und Pflegeheimen, in geriatrischen Abteilungen in Krankenhäusern, in Rehabilitationskliniken oder in Einrichtungen zur Kurzzeitpflege tätig sein. Auch die Geronto – Psychiatrie gehört zu ihrem Tätigkeitsfeld.
Altenpfleger können bei einem ambulanten Pflegedienst arbeiten und Menschen betreuen, die noch alleine in ihrer gewohnten Umgebung leben können oder die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.
Ebenso können sie eine freiberufliche pflegerische Tätigkeit in Privathaushalten ausüben oder in der Pflegeberatung bei verschiedenen Seniorenorganisationen oder an Pflegestützpunkten beratend tätig sein.
Die Ausbildung zum Altenpfleger ist seit 2003 bundesweit einheitlich geregelt. Sie dauert drei Jahre und findet an Berufsfachschulen für Altenpflege und in Pflegeeinrichtungen statt.
Lerninhalte auf medizinischer Ebene umfassen Erste -Hilfe- und Notfallmaßnahmen, das richtige Einschätzen eines Krankheitsbildes, Auswahl und Vergabe von Medikamenten und die Planung, Ausführung und Dokumentation der Pflegeprozesse. Dazu gehören auch Kenntnisse über eine auf ältere Menschen zugeschnittene Ernährungsweise.
Im psycho-sozialen Bereich werden verschiedene Methoden zur psychischen Unterstützung der Hilfebedürftigen, verbale und nonverbale Kommunikationstechniken im Umgang auch mit den Angehörigen und diverse andere Maßnahmen gelehrt, die den älteren Menschen so lange wie möglich die Selbstständigkeit erhalten.
Letztlich gehören auch Sterbebegleitung und der Umgang mit dem Tod zum Ausbildungsinhalt.
In den Pflegeeinrichtungen werden während der praktischen Ausbildung die erlernten Erkenntnisse angewendet und vertieft.
Altenpfleger können in der Nachtwache tätig sein oder sich für die Sterbebegleitung spezialisieren. Sie können als „Alltagsbegleitung bei Demenz nach §87b“ nach einem drei bis fünf Monate dauernden Lehrgang die psycho-soziale Betreuung von Dementerkrankten übernehmen. Dieser Kurzlehrgang steht auch anderen Interessenten offen.