Der Innenarchitekt ist für die Gestaltung von Innenräumen verantwortlich. Ein beliebtes Bonmot besagt, dass Kunstdesigner bei der Raumgestaltung nicht auf Funktionalität achten, während der Innenarchitekt im Zweifel die Funktion der Einrichtung gegenüber künstlerischen Elementen als wichtiger bewertet.
Die Berufsbezeichnung Innenarchitekt oder Innenarchitektin ist geschützt und darf nur nach der Eintragung in die Architektenrolle geführt werden. Voraussetzung für die Eintragung ist ein Studium der Innenarchitektur und eine anschließende mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Die Architektenkammer kann auch Angehörige ähnlicher Berufe akzeptieren, sofern diese Tätigkeiten und Weiterbildungen im Bereich der Innenarchitektur nachweisen. Das betrifft in der Praxis vorwiegend Architekten, Designer und Raumgestalter. Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit als Innenarchitekt ist neben technischen Fähigkeiten ein gutes künstlerisches Grundverständnis.
Innenarchitekten gestalten Innenräume aller Art. Dabei handelt es sich nicht nur um feste Räume wie Wohnungen und Gewerberäume, sondern auch um mobile Räume wie Züge, Busse und Straßenbahnen. Des Weiteren planen Innenarchitekten die Präsentation der ausgestellten Wohnräume in Möbelhäusern. Der Innenarchitekt muss einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen an die künstlerische Gestaltung beziehungsweise das Aussehen der Räume und denen an die Funktionalität finden, zugleich muss er die Kosten beachten. Die Ausstattung von Wohnräumen gehört zu den seltenen Aufgaben eines Innenarchitekten, während große und luxuriöse Hotels mit der Zimmergestaltung sowie der Gestaltung weiterer Hotelräume wie der Lobby zumeist bekannte Angehörige dieser Berufsgruppe beauftragen. Weniger bekannte Innenarchitekten planen eher Büroräume, Ausstellungshallen und Messehallen. Die meisten Studenten der Innenarchitektur bevorzugen eine spätere freiberufliche Tätigkeit.
Die eigentlich klare Abgrenzung zwischen Architekten und Innenarchitekten wird in der Praxis oftmals nicht durchgeführt. Stattdessen sind sowohl bei Sakralbauten als auch bei Museumsneubauten die beauftragten Architekten häufig zugleich für die Innenausstattung verantwortlich. Sie arbeiten in diesen Fällen bevorzugt mit Raumausstattern und Künstlern zusammen. Zudem schützt der Gesetzgeber die Berufsbezeichnung Innenarchitekt, nicht jedoch die mit diesem Beruf verbundenen Tätigkeiten. Somit konkurriert der Innenarchitekt auf dem Arbeitsmarkt mit Designern und Raumplanern beziehungsweise Raumausstattern.