Die Ausbildung zum Raumausstatter oder zur Raumausstatterin dauert grundsätzlich drei Jahre. Auszubildende lernen während ihrer Lehrzeit alle Tätigkeiten eines Raumausstatters kennen; falls die Ausbildung in spezialisierten Betrieben erfolgt, kooperieren diese mit Unternehmen anderer Fachrichtungen. Eine schulische Mindestvoraussetzung besteht für angehende Raumausstatter nicht, die meisten Betriebe erwarten jedoch mindestens den Hauptschulabschluss. Wichtig ist neben einer guten körperlichen Fitness ein überdurchschnittliches Talent im Bereich Gestaltung. Da Raumausstatter bei den meisten Tätigkeiten direkten Kundenkontakt haben, sind gute Umgangsformen ebenfalls unerlässlich.
Die Aufgaben eines Raumausstatters überschneiden sich in einigen Fällen mit denen anderer Berufsgruppen, so ist das Legen von Teppichböden und das Tapezieren auch durch Maler und Lackierer möglich. Polsterarbeiten werden außer von Raumausstattern auch von Polsterern und Sattlern durchgeführt. Die meisten Raumausstatter spezialisieren sich nach der Ausbildung auf einen Teilbereich des Berufsbildes; bei ihrer Gesellenprüfung müssen sie jedoch Fähigkeiten auf allen relevanten Gebieten nachweisen. Die Restaurierung antiker Polstermöbel rückt den damit beauftragten Raumausstatter in die Nähe eines Mitarbeiters im Kunstgewerbe, Arbeitsplätze als Restauratoren in Museum sind jedoch selten.
Der Arbeitsplatz eines Raumausstatters richtet sich nach dessen konkreter Tätigkeit. Die Anfertigung von Polstern erfolgt überwiegend in Möbelfabriken, während das Verlegen von Bodenbelägen zu den Abschlussarbeiten bei Baumaßnahmen sowie zu den im Rahmen einer Renovierung durchgeführten Arbeiten gehört. Das Tapezieren stellt in den meisten Fällen einen Bestandteil von Schönheitsreparaturen dar. Eine weitere Spezialaufgabe des Raumausstatters besteht in der Anfertigung von Sonnenschutzeinrichtungen. Große Möbelhäuser stellen ausgebildete Raumausstatter als Einrichtungsberater ein. In einigen Fachgeschäften sind Raumausstatter in der Funktion eines Fachverkäufers tätig.
Raumausstatter können nach der bestandenen Gesellenprüfung eine Meisterschule besuchen und anschließend als Meister einen eigenen Betrieb eröffnen und Lehrlinge ausbilden. Das bloße Führen eines eigenen Unternehmens ist Raumausstattern auch ohne Meisterbrief erlaubt.